Schulvereinbarung der Kirchbergschule

Die Kirchbergschule in Bensheim stellt eine besonderer Gemeinschaft dar.

Eine Grundschule  und eine Schule für Lernhilfe werden gemeinsam von einer Schulleitung verwaltet. Unabhängig voneinander werden die Schülerinnen und Schüler nach den jeweils gültigen Rahmenplänen und Richtlinien der entsprechenden Schulform unterrichtet.

 An der Kirchbergschule gibt es Kinder und Jugendliche in einer Altersspanne von  etwa sechs bis sechzehn Jahre. Es ist daher nicht einfach, in einer Schulvereinbarung eine Sprache zu finden, die für alle verständlich und einsichtig ist. Deshalb enthält diese Schulvereinbarung einen Anhang für alle Schülerinnen und Schüler, die Hausordnung.

 Der gesamte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen in Hessen wird im Hessischen Schulgesetz dargestellt ( § 2 ). Danach erfüllen die Schulen im Lande in ihren verschiedenen Schulstufen und Schulformen den von der Verfassung des Landes Hessen erteilten gemeinsamen Erziehungsauftrag (Art.56), der auf humanistischer und christlicher Tradition beruht. Die Schulen tragen vor allem dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeit in der Gemeinschaft entfalten können.

Das will auch die Schulvereinbarung, die sich in fünf Abschnitte und einen Anhang gliedert:
·        Vorbemerkungen (Präambel)
·        Das Miteinander an der Kirchbergschule
·        Das Lernen und Unterrichten an der Kirchbergschule
·        Die Räumlichkeiten an der Kirchbergschule
·        Nachwort
·        Anhang. Die Hausordnung

 

Unsere Schulvereinbarung ist Teil des Schulprogramms und wurde von Schülern, Eltern und Lehrern unterzeichnet.

Download der kompletten Schulvereinbarung als PFD-Datei
vereinba.pdf
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