Schüler und Schülerinnen, die den Klassenzielen und Anforderungen der allgemeinen Schule im Bereich Lernen, Arbeits-und Sozialverhalten nicht folgen können, werden
durch frühzeitige Beratungs-und Förderangebote in ihren individuellen Lernprozessen gefördert.
Förderschullehrkräfte des BFZ Kirchbergschule unterstützen die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler im Unterricht der allgemeinen Schule mit vorbeugenden
Maßnahmen, wenn die Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht ausreichen.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen um ihnen den Anschluss an den Leistungsstand der Klasse zu ermöglichen und sie in ihrem individuellen
Lernprozess zu begleiten, so dass sie am allgemeinen lernzielgleichen Unterricht teilnehmen können.
Zu den Aufgaben der Förderschullehrkräfte im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen gehören:
- Beratung im Bereich Beobachtung /Diagnostik:
Beratung und vorschulische Diagnostik
Bestimmung des individuellen Lernstands
Bestimmung der Lernausgangslage unter Berücksichtigung der familiären Rahmenbedingungen
- Beratung im Bereich Förderung :
Beratung bei der Gestaltung von Förderangeboten
Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs
Beratung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans
Förderangebote in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung
Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr-und Lernmittel
- Beratung bei der Arbeit mit Eltern und Institutionen:
Beratung bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Beratung von Eltern
Beratung bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
- Beratung in der Gestaltung von Übergängen
Beratung im Rahmen der Schulanmeldung
Beratung bei einem Schulwechsel von Grundschule zur weiterführenden Schule
Beratung beim Schulabschluss und Wechsel in Ausbildungsberufe oder weiterführende schulische Maßnahmen
Ablauf:
- Beratungsantrag von Lehrkraft an die BFZ-Förderschullehrkraft
- Einverständniserklärung der Eltern
- Förderplan der allgemeinen Schule mit formulierten Fördermaßnahmen im allgemeinen Unterricht
- Lehrkraft der allgemeinen Schule und die BFZ-Lehrkraft klären den Beratungsauftrag und formulieren gemeinsame, den Schüler/die Schülerin fördernde
Lernziele
- Individuelle Förderung in der Klasse, in Kleingruppen oder im Einzelunterricht
- Information der Eltern über Fördermaßnahmen, falls möglich Mitarbeit/Kooperation der Eltern
- Überprüfen und Neuschreiben der Förderziele
- Ende der Förderung, Anfertigen eines Abschlussberichts
Reichen die Vorbeugenden Maßnahmen (VM) nicht aus, wirken die Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen des BFZs beim Verfahren zur Entscheidung über einen
Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf mit. Sie beraten Eltern, Lehrkräfte, erstellen die förderdiagnostische Stellungnahme und leiten die Förderausschüsse an den allgemeinen
Schulen.