Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem Förderbedarf kann eine Förderung in der allgemeinen Schule ermöglicht werden.
Lehrerinnen und Lehrer des BFZs beraten die Lehrkräfte der allgemeinen Schule hinsichtlich den Unterrichtsprinzipien- und Zielen der jeweiligen Förderschule, und bei der Umsetzung von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen. Sie begleiten die Schüler und Schülerinnen im Rahmen der inklusiven Beschulung in den Regelschulen.
Dies erfolgt durch folgende Maßnahmen:
Die gemeinsame Kooperation zwischen Regelschule und BFZ und anderen externen Hilfen wie (Schularzt, Schulpsychologe, Jugendhilfe, Therapeuten) stellt eine Voraussetzung für sinnvolles Arbeiten in der inklusive Beschulung dar.