Die Kirchbergschule enthält in ihrer Schulstruktur ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes.
Die Beratungs- und Förderzentren haben zur Aufgabe allen Schülerinnen und Schülern, die Beeinträchtigungen oder Behinderungen erleben, eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen. Insbesondere bei Lernschwierigkeiten ist das zentrale Ziel der Beratungsarbeit die Vermeidung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Die Kirchbergschule als regionales BFZ bietet sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprachheilförderung, geistige Entwicklung (in Kooperation mit der Seebergschule, Bensheim) sowie emotionale und soziale Entwicklung an. Welche allgemeinen Schulen im Einzelnen durch das rBFZ Kirchbergschule betreut werden, ist unter folgendem Link aufgeführt.
Die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und die Unterstützung kranker Schülerinnen und Schüler übernehmen in Kooperation mit dem rBFZ Kirchbergschule die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ).