![]() |
Praxisklasse in der Förderschule
| Hier können Sie unseren aktuellen Informations-Flyer herunterladen |
|
Zielsetzung |
Die Praxisklasse soll
- die Persönlichkeit der Schüler und Schülerinnen stärken und stabilisieren
- Erfolgserlebnisse schaffen und die Lern- und Leistungsmotivation steigern
- Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit erhöhen
- die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung und Arbeit vermitteln
|
Konzeption: |
Organisation
- die Maßnahme dauert zwei Jahre
- die Gruppengröße beträgt 12 bis 15 Schülerinnen und Schüler
- die Schülerinnen und Schüler gehen zwei Tage in der Woche in den
Betrieb und drei Tage in die Schule.
Eine Kooperation mit Beruflichen Schulen
ist möglich
- Es sollen im Verlauf der Maßnahme mindestens drei Berufsfelder kennen gelernt werden
Unterricht
- der Unterricht ist verstärkt handlungs- und projektorientiert durchzuführen
- betriebliches und schulisches Lernen sollen miteinander verbunden werden
- die Gestaltung erfordert eine besondere Stundentafel (siehe Stundentafel)
Sozialpädagogische Förderung
- Sozialpädagogische Förderung ist ein wesentlicher Bestandteil der Praxisklasse
- Der Umfang der sozialpädagogischen Förderung sollte in der Regel
mindestens eine halbe Stelle
je Klasse betragen
Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte
- Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten im Team
- Das Team arbeitet im Sinne einer Lern- und Lebensbegleitung der Schülerinnen
und Schüler
- Zum Aufgabenbereich des Teams gehören: Unterrichtsplanung und Durchführung,
sozialpädagogische
Einzelbetreuung, Elternarbeit, die Überprüfung
der Eignung des Praktikumsbetriebes sowie die
schulische Betreuung und die
Qualitätssicherung des Praktikums an den Praxislernorten
Lernen am Praxislernort
- Das Kennenlernen verschiedener Berufsfelder erfordert das Lernen und
Arbeiten an mehreren
Praxislernorten. Das Lernen und Arbeiten an einem
Praxislernort dauert in der Regel jeweils 3 – 6 Monate
- Die von den Schülerinnen und Schülern ausgewählten Praxislernorte müssen
in der Lage sein, die
angestrebten Ziele der Maßnahme zu erfüllen. Der
jeweilige Praxislernort ist von der Schule zu genehmigen.
Die Praxislernorte
sollten möglichst für duale Ausbildung geeignet sein
- Die Berufspraxis findet in enger Abstimmung zwischen dem Team der
Praxisklasse und den Betreuern
der Praxislernorte statt
- Die Schülerinnen und Schüler werden von den Betrieben beurteilt. Die
Beurteilung und die zeitlichen
Anteile sind den Halbjahreszeugnissen sowie dem
Abschluss- bzw. Abgangszeugnis als Anlage beizufügen
- In der Schule besprechen die Schülerinnen und Schüler ihre Erfahrungen
am Praxislernort.
Sie dokumentieren und präsentieren ihre Tätigkeiten aus dem
Praxislernen
|
Aufnahmebedingungen
|
- Die Klassenkonferenz der zuletzt besuchten Klasse muss die Aufnahme
empfehlen
- Die Schülerinnen und Schüler müssen sich für die Aufnahme in die Praxisklasse bewerben
- Die Schulleitung entscheidet in Abstimmung mit dem verantwortlichen Team
der aufnehmenden Schule
über die Aufnahme auf der Grundlage eines
Aufnahmeverfahrens. Es wird ein Aufnahmegespräch geführt.
In der
Orientierungsphase (von August bis zu den Herbstferien) wird entschieden, ob die
jeweilige Schülerin
und der jeweilige Schüler für die Praxisklasse geeignet ist
-
Die Vereinbarungen für die Aufnahme in die Praxisklasse zwischen den
Schülerinnen und Schülern,
den Erziehungsberechtigten und der Schule werden
durch die Unterzeichnung eines Vertrages verbindlich.