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Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum

an der Kirchbergschule

Die Kirchbergschule ist ein regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 des Hess. SchulGesetzes.

Zu den Aufgaben eines BFZs gehören die Beratung der Regelschulen, der Eltern und Schüler sowie die ambulante sonderpädagogische 
Förderung in den allgemeinen Schulen. Dabei ist ein Zusammenwirken mit anderen pädagogischen, sozialen 
und medizinischen Diensten anzustreben.

Als regionales BFZ betreut die Kirchbergschule Schüler mit besonderem Förderbedarf im Sinne der Schule für Lernhilfe, der Sprachheilschule und der Schule für Erziehungshilfe.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Beratung
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Diensten
- Feststellung der besonderen Fördermaßnahmen
- Durchführung der zusätzlichen besonderen Maßnahmen
- Erstellen der Förderpläne für ambulanten, teilintegrativen und integrativen Förderunterricht
- Unterstützung der allgemeinen Schulen bei Planung und  Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts
- Durchführung von Dienstversammlungen
Für Beratung und Prävention stehen der Kirchbergschule zur Zeit 54 Wochenstunden zur Verfügung. Dies scheint für die Zukunft zu wenig. Der Anteil des Präventionsunterrichts soll zugunsten der Beratungsaufgaben zunehmend gesenkt werden.

Beratung

Das BFZ berät bei den vorbeugenden Maßnahmen der allgemeinen Schulen.
Weiterhin plant das BFZ ambulante Förderung als vorbeugende Maßnahmen und führt diese durch.
Das BFZ berät außerdem die allgemeinen Schulen bei den Melde- und Überprüfungsverfahren und führt die sonderpädagogische Überprüfung durch.
Das BFZ berät die Schulen und Eltern über die Formen der sonderpädagogischen Förderung sowie über die Aufgaben und Ziele des Gemeinsamen Unterrichts und des Unterrichts in der Sonderschule.

Fördermaßnahmen

Für unterrichtsbegleitende und ambulante Fördermaßnahmen, für diagnostische Arbeit, für Beratung und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sollen je Maßnahme 1 - 4 Wochenstunden zur Verfügung stehen.
Die Beratungs- und Fördermaßnahmen sind an konkrete Schüler bzw. Schülergruppen  gebunden. Die allgemeinen Schulen beantragen beim BFZ diese Maßnahmen.
Die Lehrer der allgemeinen Schulen und die Lehrer des BFZs erstellen für die betroffenen Schüler gemeinsam Förderpläne.
Schwerpunkte der Förderpläne sind:
- die spezielle Förderung durch Sonderschullehrer
- Fördermöglichkeiten im Unterricht durch die Lehrer der allgemeinen Schule

Langfristige Ziele des BFZs sind:

- frühestmögliche Diagnose von Verhaltensauffälligkeiten, Lern und  Leistungsschwächen
- umfassende Förderung von Schülern mit Leistungsschwächen im sensorischen, motorischen, sozialen, emotionalen und sprachlichen Bereich
- Abbau von Lern- und Leistungsrückständen im Lesen, Schreiben (Rechtschreiben) und Rechnen
- Entwicklung eines Förderkonzepts für verhaltensauffällige Kinder an den Regelschulen. Dazu gehören u.a.: der Aufbau einer altersgemäßen Lernmotivation, die Stärkung der Konfliktfähigkeit und des Selbstwertgefühls.
- Entwicklung eines Förderkonzepts für Kinder, die die deutsche Sprache nicht bzw. sehr schlecht sprechen und verstehen.
- Entwicklung eines Rückführungsprogramms der Schüler der Sonderschule in die Regelschule.
- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit sozialen, ärztlichen und therapeutischen Diensten, sowie mit Beratungsstellen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Um eine möglichst umfassende Förderung der betroffenen Schüler zu gewährleisten, muss das BFZ den Kontakt zu den o.a. Institutionen weiterentwickeln. An dieser Stelle sei auf die Einrichtung des sogenannten "Runden Tisches" verwiesen, wie sie in Kapitel 05.1 dieses Schulprogramms angestrebt wird.

Um die o.a. Maßnahmen, Beratungsgespräche, Kooperationsstunden und die weiteren nötigen Kontakte effektiv durchführen zu können, müssen die räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen zunehmend verbessert werden:

- Bereitstellung von geeigneten Räumen (bes. für Sprachtherapie) in den Regelschulen
- Bereitstellung von adäquatem Test- und Fördermaterial
- Sonderschullehrer sind an den Regelschulen nicht für den Vertretungsunterricht heranzuziehen
- Schaffung von Kooperationsstunden zw. Sonderschullehrer und Lehrer der allgemeinen Schule
- Bildung eines Forums für den Erfahrungsaustausch, die Kooperation der Beratungs- und Förderarbeit und für die Fort- und Weiterbildung der Lehrer, die im BFZ tätig sind.


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