| Die Kirchbergschule ist
ein regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum auf der
Grundlage des § 53 Abs. 2 des Hess. SchulGesetzes.
Zu den Aufgaben eines BFZs gehören
die Beratung der Regelschulen, der Eltern und Schüler sowie die ambulante
sonderpädagogische
Förderung in den allgemeinen Schulen. Dabei ist ein Zusammenwirken mit
anderen pädagogischen, sozialen
und medizinischen Diensten anzustreben.
Als regionales BFZ betreut die
Kirchbergschule Schüler mit besonderem Förderbedarf im Sinne der Schule
für Lernhilfe, der Sprachheilschule und der Schule für Erziehungshilfe.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Beratung
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Diensten
- Feststellung der besonderen Fördermaßnahmen
- Durchführung der zusätzlichen besonderen Maßnahmen
- Erstellen der Förderpläne für ambulanten, teilintegrativen und
integrativen Förderunterricht
- Unterstützung der allgemeinen Schulen bei Planung und
Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts
- Durchführung von Dienstversammlungen
Für Beratung und Prävention stehen der Kirchbergschule zur Zeit 54
Wochenstunden zur Verfügung. Dies scheint für die Zukunft zu wenig. Der
Anteil des Präventionsunterrichts soll zugunsten der Beratungsaufgaben
zunehmend gesenkt werden.
Beratung
Das BFZ berät bei den vorbeugenden
Maßnahmen der allgemeinen Schulen.
Weiterhin plant das BFZ ambulante Förderung als vorbeugende Maßnahmen
und führt diese durch.
Das BFZ berät außerdem die allgemeinen Schulen bei den Melde- und
Überprüfungsverfahren und führt die sonderpädagogische Überprüfung
durch.
Das BFZ berät die Schulen und Eltern über die Formen der
sonderpädagogischen Förderung sowie über die Aufgaben und Ziele des
Gemeinsamen Unterrichts und des Unterrichts in der Sonderschule.
Fördermaßnahmen
Für unterrichtsbegleitende und
ambulante Fördermaßnahmen, für diagnostische Arbeit, für Beratung und
die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen sollen je Maßnahme 1 - 4
Wochenstunden zur Verfügung stehen.
Die Beratungs- und Fördermaßnahmen sind an konkrete Schüler bzw.
Schülergruppen gebunden. Die allgemeinen Schulen beantragen beim
BFZ diese Maßnahmen.
Die Lehrer der allgemeinen Schulen und die Lehrer des BFZs erstellen für
die betroffenen Schüler gemeinsam Förderpläne.
Schwerpunkte der Förderpläne
sind:
- die spezielle Förderung durch Sonderschullehrer
- Fördermöglichkeiten im Unterricht durch die Lehrer der allgemeinen
Schule
Langfristige Ziele des BFZs sind:
- frühestmögliche Diagnose von
Verhaltensauffälligkeiten, Lern und Leistungsschwächen
- umfassende Förderung von Schülern mit Leistungsschwächen im
sensorischen, motorischen, sozialen, emotionalen und sprachlichen Bereich
- Abbau von Lern- und Leistungsrückständen im Lesen, Schreiben
(Rechtschreiben) und Rechnen
- Entwicklung eines Förderkonzepts für verhaltensauffällige Kinder an
den Regelschulen. Dazu gehören u.a.: der Aufbau einer altersgemäßen
Lernmotivation, die Stärkung der Konfliktfähigkeit und des
Selbstwertgefühls.
- Entwicklung eines Förderkonzepts für Kinder, die die deutsche Sprache
nicht bzw. sehr schlecht sprechen und verstehen.
- Entwicklung eines Rückführungsprogramms der Schüler der Sonderschule
in die Regelschule.
- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit sozialen, ärztlichen und
therapeutischen Diensten, sowie mit Beratungsstellen und Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe.
Um eine möglichst umfassende Förderung der betroffenen Schüler zu
gewährleisten, muss das BFZ den Kontakt zu den o.a. Institutionen
weiterentwickeln. An dieser Stelle sei auf die Einrichtung des sogenannten
"Runden Tisches" verwiesen, wie sie in Kapitel 05.1 dieses
Schulprogramms angestrebt wird.
Um die o.a. Maßnahmen,
Beratungsgespräche, Kooperationsstunden und die weiteren nötigen
Kontakte effektiv durchführen zu können, müssen die räumlichen,
sächlichen und personellen Bedingungen zunehmend verbessert werden:
- Bereitstellung von geeigneten Räumen (bes. für Sprachtherapie) in den
Regelschulen
- Bereitstellung von adäquatem Test- und Fördermaterial
- Sonderschullehrer sind an den Regelschulen nicht für den
Vertretungsunterricht heranzuziehen
- Schaffung von Kooperationsstunden zw. Sonderschullehrer und Lehrer der
allgemeinen Schule
- Bildung eines Forums für den Erfahrungsaustausch, die Kooperation der
Beratungs- und Förderarbeit und für die Fort- und Weiterbildung der
Lehrer, die im BFZ tätig sind. |